Die Veranstalter akzeptieren eine Teilnahme nur unter den hier dargelegten Bedingungen. Bei Unklarheiten über die Bedeutung einzelner Regelungen werden die Teilnehmer gebeten, sich an die Veranstalter zu wenden. Mit der Einreichung der Unterlagen erklärt der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein.
Teilnahmeberechtigt für den Constantinus 2008 sind alle Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich. Der Sonderpreis Rechnungswesen steht exklusiv den Gewerblichen Buchhaltern des Fachverbandes UBIT sowie den Selbstständigen Bilanzbuchhaltern des Fachverbandes UBIT und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder offen.
Zur Einreichung sind Projekte bzw. Teilprojekte zugelassen, die zwischen 01.01.2006 und 04.04.2008 abgeschlossen wurden.
Für den Constantinus International sind auch nicht österreichische Beratungs- und IT-Unternehmen teilnahmeberechtigt.
An der Teilnahme Interessierte reichen ihre Unterlagen via Online-Formular bis spätestens 04. April 2008 (Abschlussdatum) ein. Pro Teilnehmer kann eine Anzahl von 2 Projekten zur Bewertung eingebracht werden. Die Bearbeitungskosten betragen EURO 190,- plus USt. pro Projekt.
Zusätzlich kann der Teilnehmer ohne Mehrkosten an folgenden Sonderpreisen teilnehmen:
Die Nominierten können für eine Veröffentlichungsgebühr in der Höhe von EUR 250,- plus USt. folgende Leistungen in Anspruch nehmen: 1 Beitrag im IP-TV inkl. Verwendungsrechte für ein Jahr, Veröffentlichung des Beitrags auf www.constantinus.net, Veröffentlichung in einer Sonderbeilage einer großen Tageszeitung, ein Pressetext zur freien Verwendung, Verlinkung auf die Wall of Fame auf www.constantinus.net, Verwendungsrechte für das Constantinus Winners Club-Logo für ein Jahr
Nach Abschluss Ihres/r Projekt/e erhalten Sie eine entsprechende Rechnung über die Teilnahmegebühr per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Für eine gültige Teilnahme muss der Zahlungseingang innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch bis 30.04.2008 erfolgen.
Die Verrechnung der Veröffentlichungsgebühr erfolgt, nachdem die Nominierten feststehen. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens 1 Woche vor der Gala auf dem Konto des Constantinus Club eingegangen sein.
Nach Ablauf der Einreichfrist werden die Einreichungen von einer Jury bewertet.
Die Entscheidung der Jury, an wen die Constantinus Awards vergeben werden, erfolgt bis 04. Juni 2008, die Vergabe und Veröffentlichung erfolgt am 05. Juni 2008. Zur Bewertung gelangen ausschließlich jene Projekte, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und deren Teilnahmegebühr rechtzeitig auf dem Konto des Constantinus Clubs eingelangt ist.
Die Teilnehmer werden informiert, sobald die Finalisten des Constantinus 2008 feststehen.
Auf die Besetzung, die Bewertung und die Entscheidung der Jury haben die Teilnehmer keinen Einfluss. Den Teilnehmern kommt insbesondere weder ein Mitbestimmungsrecht noch das Recht zu, die Entscheidung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger verpflichten sich, an der Preisverleihung persönlich teilzunehmen und den Preis persönlich entgegenzunehmen. Bei Gruppen und Unternehmen hat dies durch höchstens zwei Repräsentanten zu erfolgen.
Die Verleihung der Constantinus Awards 2008 erfolgt öffentlich im Rahmen der Constantinus Gala 2008, am 05. Juni 2008.
Allfällige mit der Entgegennahme von Sachpreisen verbundene Steuern und Abgaben sind vom Teilnehmer zu tragen.
Mit der Teilnahme und der Abgabe der Einreichunterlagen stimmen die Teilnehmer am Constantinus Award zu, dass ihre angegebenen Daten im Rahmen der Constantinus Award-Marketingaktivitäten (vom Constantinus Club und den Sponsoren & Kooperationspartnern) verwendet werden können. Des Weiteren räumen die Teilnehmer dem Constantinus Club das Recht zur Veröffentlichung der Projektdetails der Einreichungen ein.