Die Veranstalter akzeptieren eine Teilnahme nur unter den hier dargelegten Bedingungen. Bei Unklarheiten über die Bedeutung einzelner Regelungen werden die Teilnehmer gebeten, sich an die Veranstalter zu wenden. Mit der Einreichung der Unterlagen erklärt der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein.
Teilnahmeberechtigt für den Constantinus Award sind alle Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich. Der Sonderpreis Rechnungswesen steht exklusiv den Buchhaltern des Fachverbandes UBIT offen.
Zur Einreichung sind Projekte bzw. Teilprojekte zugelassen, die zwischen 01.01.2008 und 26.03.2010 abgeschlossen wurden.
Für den Constantinus International sind auch nicht österreichische Beratungs- und IT-Unternehmen teilnahmeberechtigt.
An der Teilnahme Interessierte reichen ihre Unterlagen via Online-Formular bis spätestens 26. März 2010 (Abschlussdatum) ein. Pro Teilnehmer kann eine Anzahl von 2 Projekten zur Bewertung eingebracht werden. Die Bearbeitungskosten betragen EURO 190,- plus USt. pro Projekt.
Für ausgewiesene Mitglieder des CMC Masters Club betragen die Einreichgebühren EUR 150,- plus USt. pro Projekt.
Zusätzlich kann der Teilnehmer ohne Mehrkosten an folgenden Sonderpreisen teilnehmen:
Jungunternehmerpreis (Voraussetzung: Unternehmen ist jünger als 3 Jahre. Die Teilnahme ist separat am Online-Formular anzuführen)
Constantinus International (wird vom europäischen Dachverband der nationalen UB-Interessensvertretungen FEACO vergeben; es kann nur ein Projekt mit transnationaler Relevanz eingereicht werden)
Sonderpreis Rechnungswesen (bei Anmeldung zu diesem Preis erhält man den Zugang zu speziell abgestimmten Einreichunterlagen)
Die Nominierten können für eine Veröffentlichungsgebühr in der Höhe von EUR 250,- plus USt. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Nach Abschluss Ihres/r Projekt/e erhalten Sie eine entsprechende Rechnung über die Teilnahmegebühr per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Für eine gültige Teilnahme muss der Zahlungseingang innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch bis 12.04.2010 erfolgen.
Die Verrechnung der Veröffentlichungsgebühr erfolgt nachdem die Nominierten feststehen. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens 1 Woche vor der Gala auf dem Konto des Constantinus Club eingegangen sein.
Nach Ablauf der Einreichfrist werden die Einreichungen von einer Jury bewertet.
Die Entscheidung der Jury, an wen die Constantinus Awards vergeben werden, erfolgt bis 09. Juni 2010, die Vergabe und Veröffentlichung erfolgt am 10. Juni 2010. Zur Bewertung gelangen ausschließlich jene Projekte, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und deren Teilnahmegebühr rechtzeitig auf dem Konto des Constantinus Clubs eingelangt ist.
Die Teilnehmer werden informiert, sobald die Finalisten/Nominierten des Constantinus 2010 feststehen.
Auf die Besetzung, die Bewertung und die Entscheidung der Jury haben die Teilnehmer keinen Einfluss. Den Teilnehmern kommt insbesondere weder ein Mitbestimmungsrecht noch das Recht zu, die Entscheidung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger verpflichten sich, an der Preisverleihung persönlich teilzunehmen und den Preis persönlich entgegenzunehmen. Bei Gruppen und Unternehmen hat dies durch höchstens zwei Repräsentanten zu erfolgen.
Die Verleihung der Constantinus Awards 2010 erfolgt öffentlich im Rahmen der Constantinus Gala 2010, am 10. Juni 2010 in Bregenz.
Allfällige mit der Entgegennahme von Sachpreisen verbundene Steuern und Abgaben sind vom Teilnehmer zu tragen.
Mit der Teilnahme und der Abgabe der Einreichunterlagen stimmen die Teilnehmer am Constantinus Award zu, dass ihre angegebenen Daten im Rahmen der Constantinus Award-Marketingaktivitäten (vom Constantinus Club und den Sponsoren & Kooperationspartnern) verwendet werden können. Des Weiteren räumen die Teilnehmer dem Constantinus Club das Recht zur Veröffentlichung der Projektdetails der Einreichungen ein.