Die Veranstalter akzeptieren eine Teilnahme nur unter den hier dargelegten Bedingungen. Bei Unklarheiten über die Bedeutung einzelner Regelungen werden die Teilnehmer/innen gebeten, sich an die Veranstalter zu wenden. Mit der Einreichung der Unterlagen erklärt der/die Teilnehmer/in, die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein.
Teilnahmeberechtigt für den Constantinus Award sind alle Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich.
Zur Einreichung sind Projekte bzw. Teilprojekte zugelassen, die zwischen 01.01.2010 und 30.03.2012 abgeschlossen wurden.
Für den Sonderpreis Internationale Projekte sind auch nicht-österreichische Beratungs- und IT-Unternehmen teilnahmeberechtigt.
An der Teilnahme Interessierte reichen ihre Unterlagen via Online-Formular bis spätestens 30. März 2012 ein. Pro Teilnehmer/in kann eine Anzahl von 2 Projekten zur Bewertung eingebracht werden. Die Bearbeitungskosten betragen EURO 190,- zzgl. USt. pro Projekt.
Für ausgewiesene Mitglieder des CMC Masters Club betragen die Einreichgebühren EUR 150,- zzgl. USt. pro Projekt.
Zusätzlich kann der/die Teilnehmer/in ohne Mehrkosten an folgenden Sonderpreisen teilnehmen:
Sonderpreis Internationale Projekte (wird vom europäischen Dachverband der nationalen UB-Interessensvertretungen FEACO vergeben; es kann nur ein Projekt mit transnationaler Relevanz eingereicht werden)
Sonderpreis Projekte für EPU (wenn der Kunde beim eingereichten Projekt ein Ein-Personen-Unternehmen ist)
Die Nominierten können für eine Veröffentlichungsgebühr in der Höhe von EUR 250,- zzgl. USt. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Nach Abschluss Ihres/r Projekt/e erhalten Sie eine entsprechende Rechnung über die Teilnahmegebühr per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Für eine gültige Teilnahme muss der Zahlungseingang innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch bis 18. April 2012 erfolgen.
Die Verrechnung der Veröffentlichungsgebühr erfolgt nachdem die Nominierten feststehen. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens 1 Woche vor der Gala auf dem Konto des Constantinus Club eingegangen sein.
Nach Ablauf der Einreichfrist werden die Einreichungen von einer Jury bewertet.
Die Entscheidung der Jury, an wen die Constantinus Awards vergeben werden, erfolgt bis 13. Juni 2012, die Vergabe und Veröffentlichung erfolgt am 14. Juni 2012. Zur Bewertung gelangen ausschließlich jene Projekte, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und deren Teilnahmegebühr rechtzeitig auf dem Konto des Constantinus Clubs eingelangt ist.
Die Teilnehmer/innen werden informiert, sobald die Finalisten/Nominierten des Constantinus Award 2012 feststehen.
Auf die Besetzung, die Bewertung und die Entscheidung der Jury haben die Teilnehmer/innen keinen Einfluss. Den Teilnehmer/innen kommt insbesondere weder ein Mitbestimmungsrecht noch das Recht zu, die Entscheidung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger/innen verpflichten sich, an der Preisverleihung persönlich teilzunehmen und den Preis persönlich entgegenzunehmen. Bei Gruppen und Unternehmen hat dies durch höchstens zwei Repräsentanten zu erfolgen.
Die Verleihung der Constantinus Awards 2012 erfolgt öffentlich im Rahmen der Constantinus Gala 2012 am 14. Juni 2012 in St. Wolfgang am Wolfgangsee.
Allfällige mit der Entgegennahme von Sachpreisen verbundene Steuern und Abgaben sind von dem/der Teilnehmer/in zu tragen.
Mit der Teilnahme und der Abgabe der Einreichunterlagen stimmen die Teilnehmer/innen am Constantinus Award zu, dass ihre angegebenen Daten im Rahmen der Constantinus Award-Marketingaktivitäten (vom Constantinus Club und den Sponsoren & Kooperationspartnern) verwendet werden dürfen. Des Weiteren räumen die Teilnehmer/innen dem Constantinus Club das Recht zur Veröffentlichung der Projektdetails der Einreichungen ein.