
FAQ zur Einreichung
Hier werden häufig gestellte Fragen rund um den Constantinus Award beantwortet. Sollte doch eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und das Kontaktformular.
Was muss man über den Constantinus Award wissen?
Nützen Sie die Möglichkeit, nicht nur wichtige Fragen und Antworten rund um Österreichs großen Beratungs-, Buchhaltungs- und IT-Preis zu lesen, sondern lassen Sie sich hier auch Ihre spezifischen Fragen zum Wettbewerb und zur Teilnahme beantworten.
Warum heißt der Constantinus Award überhaupt Constantinus Award?
Der Constantinus Award beruht auf einer Wortschöpfung, die sich aus den Begriffen "Consulting" und "konstant" zusammensetzt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass eine nachhaltige, konstante Qualitätssicherung der Branche das zentrale Anliegen der Initiatoren im Fachverband UBIT ist.
Warum konzentriert sich der Constantinus Award auch auf die lokale Pressearbeit?
Weil der Markt der meisten Unternehmensberater/innen, Buchhalter/innen und Informationstechnologinnen und -technologen regional ist. Damit werden die Teilnehmer/innen in dem Markt unterstützt, in dem ihre Zielgruppe ist.
Wie hängen der Constantinus Award und der Staatspreis Consulting zusammen?
Alle Constantinus Award-Preisträger/innen (die ersten drei Plätze jeder Kategorie sowie alle Landessieger/innen) haben die Möglichkeit am Staatspreis Consulting - Unternehmensberatung und IT des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft teilzunehmen. Besonders wichtige Kriterien sind dabei die Exportfähigkeit, die Arbeitsmarkteffekte sowie die Relevanz für Gesellschaft und Umwelt der jeweiligen Projekte. Der Staatspreis Consulting wird jedes zweite Jahr verliehen. Constantinus Award-Preisträger/innen aus Jahren, in denen kein Staatspreis verliehen wird, können am darauffolgenden Staatspreis Consulting teilnehmen. Die Teilnahme am Staatspreis Consulting ist kostenlos. Details zur Teilnahme sowie die Einladung dazu werden zeitgerecht ausgeschrieben.
Was sind meine wichtigsten Vorteile bei einer Teilnahme?
1. Volle Aufmerksamkeit: Österreichs großer Beratungs-, Buchhaltungs- und IT-Preis genießt bei Medien, Expertinnen und Experten hohes Renommé.
2. Sichere Öffentlichkeit: Alle eingereichten Projekte werden auf der Constantinus-Website veröffentlicht - Ihr starker Auftritt in Richtung Expertinnen und Experten sowie Kundinnen und Kunden.
3. Intensive Medienberichterstattung: Die ganzjährige Medienarbeit samt Regionalschwerpunkten optimiert die Medienberichterstattung in Ihrem Sinn.
4. Zufriedene Kundinnen und Kunden: Mit Ihrem Siegerprojekt steht auch Ihre Kundin bzw. Ihr Kunde auf der Bühne.
5. Attraktive Referenz: Jede Constantinus Award- bzw. Staatspreis Consulting-Nominierung ist eine wirksame Referenz für Ihr Unternehmen.
6. Wertvolles Netzwerk: Der Constantinus Winners-Club unterstützt Sie beim Networking und bei der Akquisition neuer Aufträge.
7. Doppelter Nutzen: Die Auszeichnung durch eine Nominierung in einer der Kategorien erleichtert das Hearing zum Certified Management Consultant (CMC).
8. Staatspreis Consulting: Haben Sie ein Siegerprojekt, können Sie beim Staatspreis Consulting - Unternehmensberatung und IT teilnehmen.
Wie viele Projekte darf man einreichen?
Pro Unternehmen können zwei Projekte eingereicht werden.
Kann meine Kundin / mein Kunde auch anonym angegeben werden?
Auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden kann diese/r auch anonym angeben werden. So wird Ihre Kundin / Ihr Kunde nur der Jury, nicht aber der Öffentlichkeit preisgegeben.
Warum kann ich ausschließlich über die Webpage einreichen?
Als IT-Preis hat der Constantinus Award eine Vorreiterfunktion und dies ist der einfachste und modernste Weg Ihre Einreichung zu erledigen. Außerdem kann auf alte Bürokratismen verzichtet werden und aufgrund der standardisierten Aufbereitung stellen die Unterlagen eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Jury dar.
Erhalte ich für die Teilnahme eine Rechnung?
Ja, sobald Sie Ihre Einreichung abgeschlossen haben, erhalten Sie pro abgeschlossenes Projekt eine Rechnung von uns per E-Mail an die von Ihnen in den Einreicherdaten angegebene Adresse, die Sie bitte innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch bis 15. Oktober 2023, begleichen. Erst dann ist Ihre Teilnahme rechtsgültig.
Kann ich meine Einreichung verändern?
Ja, solange des "angelegte Projekt" von Ihnen nicht abgeschlossen und "abgesandt" ist und bis spätestens zum letzten Tag der offiziellen Einreichfrist. ACHTUNG: Die gewählte Kategorie kann aber nicht mehr geändert werden.
Kann ich die Web-Veröffentlichung meines Projektes auch verhindern?
Sie können Ihr Projekt bis zum letzten Tag der Einreichfrist zurückziehen. Dann wird es aus dem Web, den Presseunterlagen und den Jurylisten gestrichen. Außerdem werden alle Projekte, die bis zum Ende der Einreichfrist nicht abgeschlossen wurden, automatisch von uns gelöscht.