Teilnahmebedingungen Constantinus Award
Die Veranstalter akzeptieren eine Teilnahme nur unter den hier dargelegten Bedingungen. Bei Unklarheiten über die Bedeutung einzelner Regelungen werden die Teilnehmer/innen gebeten, sich an die Veranstalter zu wenden. Mit der Einreichung der Unterlagen erklärt der/die Teilnehmer/in, die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein.
Teilnahmeberechtigt:
Teilnahmeberechtigt für den Constantinus Award sind alle Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich.
Zur Einreichung sind Projekte bzw. Teilprojekte zugelassen, die zwischen 01.01.2017 und 31.03.2019 abgeschlossen wurden.
In den Kategorien Internationale Projekte und Buchhaltung & Finanzen sind auch nicht-österreichische Beratungs- und IT-Unternehmen teilnahmeberechtigt.
Kosten:
An der Teilnahme Interessierte reichen ihre Unterlagen via Online-Formular bis 31. März 2019 23:59 Uhr ein. Pro Teilnehmer/in kann eine Anzahl von zwei Projekten zur Bewertung eingebracht werden. Die Bearbeitungskosten betragen EURO 190,- zzgl. USt. pro Projekt.
Für ausgewiesene Mitglieder des CMC Masters Club betragen die Einreichgebühren EUR 150,- zzgl. USt. pro Projekt.
Die meisten Fachgruppen fördern allerdings Ihre Einreichung (teilweise sogar mit 100 %). Informieren Sie sich über die Förderung in Ihrem Bundesland und nutzen Sie diese Chance! Hier finden Sie alle Förderungen.
Verrechnung:
Nach Abschluss Ihres/r Projektes/e erhalten Sie eine entsprechende Rechnung über die Teilnahmegebühr per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Für eine gültige Teilnahme muss der Zahlungseingang innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 30. April 2019 erfolgen.
Bewertung:
Nach Ablauf der Einreichfrist werden die Einreichungen von einer Jury bewertet.
Die Entscheidung der Jury, an wen die Constantinus Awards vergeben werden, erfolgt bis 26. Juni 2019, die Vergabe und Veröffentlichung erfolgt am 17. Juni 2019 in Kärnten. Zur Bewertung gelangen ausschließlich jene Projekte, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und deren Teilnahmegebühr rechtzeitig auf dem Konto des Constantinus Clubs eingelangt ist.
Die Teilnehmer/innen werden informiert, sobald die Nominierten des Constantinus Award 2019 feststehen.
Auf die Besetzung, die Bewertung und die Entscheidung der Jury haben die Teilnehmer/innen keinen Einfluss. Den Teilnehmer/innen kommt insbesondere weder ein Mitbestimmungsrecht noch das Recht zu, die Entscheidung auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Feierliche Verleihung und Prämierung:
Die Preisträger/innen verpflichten sich, an der Preisverleihung persönlich teilzunehmen und den Preis persönlich entgegenzunehmen. Bei Gruppen und Unternehmen hat dies durch höchstens zwei Repräsentanten zu erfolgen.
Die Verleihung der Constantinus Awards 2019 erfolgt am 27. Juni 2019 in Kärnten.
Allfällige mit der Entgegennahme von Sachpreisen verbundene Steuern und Abgaben sind von dem/der Teilnehmer/in zu tragen.
Daten:
Mit der Teilnahme und der Abgabe der Einreichunterlagen stimmen die Teilnehmer/innen am Constantinus Award zu, dass ihre angegebenen Daten im Rahmen der Constantinus Award-Marketingaktivitäten (vom Constantinus Club und den Sponsoren & Kooperationspartnern) verwendet werden dürfen. Des Weiteren räumen die Teilnehmer/innen dem Constantinus Club das Recht zur Veröffentlichung der Projektdetails der Einreichungen ein.
Film- und Fotoaufnahmen:
Beim Constantinus Award 2019 können Film- & Fotoaufnahmen für die Event-Dokumentation und zu Marketingzwecken gemacht werden. ?Mit der Anmeldung zur Gala erklären Sie sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieser Veranstaltung fotografiert und gefilmt werden darf und dass die entstandenen Personenbildaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt zum Zweck der Außendarstellung, Presse-Berichterstattung als auch zu Marketing-Zwecken analog und digital veröffentlicht und/oder verbreitet werden dürfen.